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Bauherrenhaftpflichtversicherung
Baut man, so ist es ratsam dass man von vorne herein eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließt. Als Bauherr muss man nämlich gewährleisten, dass die Baustelle keine Gefahr für andere Personen darstellt, denn man unterliegt einem Irrtum, wenn man als Bauherr glaubt, dass alle mit dem Bau eines Eigenheimes beauftragten und ausführenden Firmen für alle Schäden haften, die auf der Baustelle verursacht werden. Als Bauherr hat man die Gefahrenstelle, sprich Baustelle, veranlasst und hat dort auch für Sicherheit zu sorgen.
Denn auf einer Baustelle gibt es viele Gefahren und Risiken, die meistens unterschätzt werden. „Wo gehobelt wird, da fallen auch Späne“ – schnell kann es passieren, dass ein Bauteil herunter fällt und einen Arbeiter trifft. Die Liste der Möglichkeiten was alles passieren kann, ist schier unendlich.
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist dabei stets zeitlich auf die Bauzeit begrenzt. Eine
Bauherrenhaftpflichtversicherung haftet dabei sowohl für Personenschäden, als auch für Sachschäden. Beispielsweise tritt diese Versicherung ein, wenn zum Beispiel zu Schäden am Bauwerk kommt, ebenso an Maschinen zum Beispiel im Fall eines Erdrutsches.
Darüber hinaus deckt die Versicherung auch Schäden ab, die zum Beispiel in Folge von Feuer oder durch ein Elementarereignis geschehen sind, sowie durch Farbspritzer und Graffitis, wie auch Glaskratzer.
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung befreit den Versicherungsnehmer zudem während der Bauzeit von finanziellen Folgen der gesetzlichen Haftpflicht und wehrt unberechtigte Schadensersatzforderungen ab. Wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt,
trägt die Bauherrenhaftpflichtversicherung dabei die Kosten.
Bei einer Bauherrenhaftpflichtversicherung besteht dabei auch für einen Versicherungsnehmer die Möglichkeit einer Eigenbeteiligung, die ein Versicherungsnehmer in einem Schadensfall selbst zu tragen hat.
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